Im Zuge des Zweites Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften und Beschluss des Bundesrates (Drucksache 487/12) wurde der Ausdruck des fachlichen GCP-konformen CVs an die neuen Begrifflichkeiten angepasst.
Mit der Auswahl "Prüfer" und "Mitglied der Prüfgruppe" sowie entsprechender englischer Übersetzungen gemäß der EU-Richtlinie 2001/20/EC können die Funktionen in den entsprechenden Studien nach aktueller Rechtslage verwendet werden.